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Hat die Verfolgung der Juden mit der Deportation in Ghettos und Konzentrationslager begonnen?

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Die Verfolgung der Juden durch die Nazis begann im April 1933 mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“, das vorgeblich "politisch unzuverlässige" Mitarbeiter für dienstuntauglich erklärte. Daraus wurden später sowohl Landes- als auch Bundesgesetze abgeleitet, die Juden und andere Nicht-Arier von bestimmten Berufen, Organisationen, akademischen Einrichtungen und Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und der Künste ausschlossen, wozu auch Auftritte auf der Bühne oder auf der Leinwand gehörten. Die Nürnberger Gesetze, die soziale und persönliche Kontakte zwischen Juden und Nichtjuden gesetzlich verbieten, waren ein besonders wichtiger Teil dieses Prozesses.

Berufs- und andere Organisationen verabschiedeten ebenfalls antijüdische Maßnahmen im Vorfeld von Gesetzen, die sie dazu verpflichteten. Diese Vorgehensweise wird als [kumulative Radikalisierung] bezeichnet.

[Kumulative Radikalisierung: ein Begriff, den der deutsche Historiker Hans Mommsen geprägt hat, um zu beschreiben, wie deutsche Unternehmen, Berufsverbände und sogar Gemeinden die Richtlinien des NS-Regimes für den Ausschluss der Juden aus der deutschen Gesellschaft überschritten.]

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