Die Nürnberger Gesetze sind die Bezeichnung für zwei Gesetze, die im September 1935 in Nazi-Deutschland erlassen wurden: das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre und das Reichsbürgergesetz.
Das Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot die Eheschließung zwischen Juden und nichtjüdischen Deutschen, kriminalisierte sexuelle Beziehungen zwischen ihnen und verbot Juden, deutsche Frauen unter 45 Jahren als Dienstmädchen zu beschäftigen.
Das Reichsbürgergesetz sollte definieren, auf wen das erste Gesetz Anwendung finden sollte. Nur „Deutsche oder Menschen artverwandten Blutes“ konnten Bürger Deutschlands sein, und Juden, die als Rasse definiert wurden, wurde die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt und der Status von „einfachen Staatsangehörigen“ zugewiesen. Dieses Gesetz definierte den Juden als eine Person mit drei oder mehr jüdischstämmigen Großeltern, einschließlich der zum Christentum konvertierten Personen sowie der Kinder und Enkelkinder solcher Konvertiten.
Die Nürnberger Gesetze beeinflussten das tägliche Leben aller Juden in Deutschland auf grundlegende und persönliche Art und Weise. Sie lösten zudem eine neue Welle spontaner Verbote der Teilnahme von Juden am deutschen Leben aus, die als [kumulative Radikalisierung] bekannt wurde.
[Kumulative Radikalisierung: ein Begriff, den der deutsche Historiker Hans Mommsen geprägt hat, um zu beschreiben, wie deutsche Unternehmen, Berufsverbände und sogar Gemeinden die Richtlinien des NS-Regimes für den Ausschluss der Juden aus der deutschen Gesellschaft überschritten.]