Deutsche Beamte identifizierten die in Deutschland ansässigen Juden anhand der üblichen, von einem modernen Staat angelegten Unterlagen. Sie verwendeten Volkszählungsdaten, Steuererklärungen, Mitgliederlisten in Synagogen, Kirchenbücher (für konvertierte Juden), routinemäßige, aber obligatorische polizeiliche Meldeformulare, die Befragung von Verwandten und Informationen von Nachbarn und Kommunalbeamten.
In den von Nazi-Deutschland oder seinen Achsenpartnern besetzten Gebieten wurden Juden weitgehend durch Mitgliederlisten der jüdischen Gemeinde, individuelle Ausweispapiere, erfasste Volkszählungsdokumente und Polizeiakten sowie lokale Geheimdienstnetzwerke identifiziert. Die deutschen Rassengesetze definierten einen „Juden“ als jeden mit drei oder mehr jüdischen Großeltern, unabhängig von ihrer religiösen Identität oder Praxis. Die Konvertierung zum Christentum waren selbst in der zweiten Generation für unrechtmäßig erklärt worden, wodurch die nationalsozialistischen Rassentheorien formalisiert und eingeführt wurden.